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   VG Ansbach, 03.07.2017 - AN 4 K 16.01077 (1), AN 4 K 16.01093 (1), AN 4 K 16.01094 (2), AN 4 K 16.01095 (2), AN 4 K 16.01096 (2)   

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https://dejure.org/2017,30209
VG Ansbach, 03.07.2017 - AN 4 K 16.01077 (1), AN 4 K 16.01093 (1), AN 4 K 16.01094 (2), AN 4 K 16.01095 (2), AN 4 K 16.01096 (2) (https://dejure.org/2017,30209)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03.07.2017 - AN 4 K 16.01077 (1), AN 4 K 16.01093 (1), AN 4 K 16.01094 (2), AN 4 K 16.01095 (2), AN 4 K 16.01096 (2) (https://dejure.org/2017,30209)
VG Ansbach, Entscheidung vom 03. Juli 2017 - AN 4 K 16.01077 (1), AN 4 K 16.01093 (1), AN 4 K 16.01094 (2), AN 4 K 16.01095 (2), AN 4 K 16.01096 (2) (https://dejure.org/2017,30209)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 42 Abs. 2; SperrzeitVO/Freischankflächen § 1
    Beschwer des Nachbarn durch gaststättenrechtlichen Auflagenbescheid

  • rewis.io

    Beschwer des Nachbarn durch gaststättenrechtlichen Auflagenbescheid

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 05.10.2016 - 22 CS 16.1713

    Sperrzeiten und Lärmschutz - Fürther Gustavstraße kommt nicht zur Ruhe

    Auszug aus VG Ansbach, 03.07.2017 - AN 4 K 16.01077
    Die Klage sei nach § 42 VwGO statthaft, und es bestehe entsprechend dem Urteil des VGH München 22 CS 16.1713 und 22 BV 13.1686 Klagebefugnis.

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Kläger wurde vom VGH München mit Beschluss vom 5. Oktober 2016 (Az. 22 CS 16.1713) zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht schließt sich damit für den konkreten Fall der im Eilverfahren geäußerten Rechtsauffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an (VGH München, B.v. 5.10.2016 - 22 CS 16.1713 - juris Rn. 12).

    Durch diese Sperrzeitenregelung ist die Frage des Hinausschiebens der Nachtzeit - und damit eine Neubestimmung des Schutzniveaus der Kläger - weder ausdrücklich noch inzident mitgeregelt, so dass eine Beschwerde der Kläger nicht möglich ist (VGH München, B.v. 5.10.2016 - 22 CS 16.1713 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 BV 13.1686

    Gaststättenrechtliche Auflagen und Sperrzeitverlängerung in der Fürther

    Auszug aus VG Ansbach, 03.07.2017 - AN 4 K 16.01077
    Auf die Berufung der Beklagten hin modifizierte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 25. November 2015 (22 BV 13.1686) das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbachs dahingehend, dass die Beklagte verpflichtet wurde, den Kläger zu 1) nunmehr unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs neu zu bescheiden.

    Die Klage sei nach § 42 VwGO statthaft, und es bestehe entsprechend dem Urteil des VGH München 22 CS 16.1713 und 22 BV 13.1686 Klagebefugnis.

    Die vorliegende Verlängerungen der Sperrzeiten auf den Freischankflächen stellen unter Berücksichtigung des Wortlauts des Bescheides und des zwischen den Parteien rechtskräftigen Urteils vom 25. November 2015 (Az.: 22 BV 13.1686) eine Belastung für die Beigeladenen dar.

  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 22 CS 16.1199

    Gaststättenrechtliche Gestattungen für die Zeit nach dem Ende eines Flohmarktes

    Auszug aus VG Ansbach, 03.07.2017 - AN 4 K 16.01077
    Er verweise ergänzend auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Streitsache 22 CS 16.1199.
  • VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 4 S 16.01076

    Anwohner der Gustavstraße in Fürth unterliegen

    Hiergegen wendeten sich die Antragsteller mit Klagen vom 21. Juni 2016 (Az. AN 4 K 16.01077, AN 4 K 16.01093, AN 4 K 16.01094, AN 4 K 16.01095 und AN 4 K 16.01096) und begehren sinngemäß die Festsetzung der Sperrzeiten für Freischankflächen ab 22.00 Uhr für alle Wochentage.
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